16.6.2003                                                                         Votum im KR zum Postulat 4057
                                                                                         Abänderung LPO -> Poolstunden


Die ungeschriebene Regel, wonach ein neues Ratsmitglied zunächst eine Weile schweigen sollte, ist mir bekannt. Doch als Schulpräsidentin kann und will ich hier nicht schweigen.

Wir alle wissen, dass die Schule in Bewegung ist. Der Lehrberuf fordert Kraft. Seit der Ablehnung des Volksschulgesetzes ist die Arbeit nicht leichter geworden. Die Entwicklung
ist ins Stocken geraten, der Stand ist unterschiedlich und die Vorgaben nicht für alle klar.

Die Sparvorschläge der Regierung sehen eine Vergrösserung der Schulklassen vor.
Das heisst mehr Arbeit , nicht aber mehr Lohn.
Ich bin einverstanden, dass eine Erhöhung der Lehrerlöhne in der heutigen Zeit nicht
zur Diskussion steht, und auch nicht eine lineare Senkung der Pflichtstundenzahl oder nicht einmal die Klassengrösse.

Doch da, wo ausserordentliche Zusatzleistungen erbracht werden, muss ein Anreiz, eine anderweitige Entlastung oder Honorierung möglich sein.
Jedes Unternehmen verfügt über personalpolitische Führungsinstrumente. Solche brauchen
auch die Führungskräfte der Schule, Präsidien der Schulpflegen und Schulleitungen.
Ich betrachte die Poolstunden als ein solches Instrument.

Das Poolstundenmodell ist unbestritten eine taugliche Massnahme. Ausser dem fehlenden
Geld spricht nichts dagegen. Dieses Modell ermöglicht mit einem minimalen finanziellen Einsatz eine optimale und gezielte Honorierung derjenigen Lehrkräfte, deren Arbeitszeit weit über das übliche Mass hinausgehen und die ausserordentlichen Belastungen ausgesetzt sind. Sie sind für die Wahrung der guten Schulqualität unerlässlich. Die Honorierung erfolgt spezifisch, nicht nach Giesskannenprinzip.

Von den 20 Mio., die diese Massnahmen kosten, geht nur ein Drittel zu Lasten des Kantons,
das sind 7 Mio. Die Gemeinden müssen einen Teil daran selber bezahlen. Wenn eine gesetzliche Grundlage hierzu besteht, können auch finanzschwache Gemeinden Poolstunden einsetzen. Die finanzkräftigen Gemeinden sind auf die Vorgabe nicht angewiesen. Für die Wahrung der Chancengleichheit ist sie aber nötig. Poolstunden tragen erheblich zum guten Schulklima und zur Schulqualität bei. Sie dienen der Abfederung, sie verhindern Burnout und erhöhen die berufliche Zufriedenheit der Lehrkräfte. Nutzniesser sind letztlich die Kinder.
Es bleibt uns hier nichts anderes übrig als die Abschreibung. Doch das Anliegen ist nicht abgeschrieben.

Lisette Müller-Jaag, EVP



 
  07-Aug-2003 aktualisiert