| 16.6.2003
Votum
im KR zum Postulat 4057
Abänderung
LPO -> Poolstunden
Die ungeschriebene Regel, wonach ein neues Ratsmitglied zunächst
eine Weile schweigen sollte, ist mir bekannt. Doch als Schulpräsidentin
kann und will ich hier nicht schweigen.
Wir alle wissen, dass die Schule in Bewegung
ist. Der Lehrberuf fordert Kraft. Seit der Ablehnung des Volksschulgesetzes
ist die Arbeit nicht leichter geworden. Die Entwicklung
ist ins Stocken geraten, der Stand ist unterschiedlich und
die Vorgaben nicht für alle klar.
Die Sparvorschläge der Regierung sehen
eine Vergrösserung der Schulklassen vor.
Das heisst mehr Arbeit , nicht aber mehr Lohn.
Ich bin einverstanden, dass eine Erhöhung der Lehrerlöhne
in der heutigen Zeit nicht
zur Diskussion steht, und auch nicht eine lineare Senkung
der Pflichtstundenzahl oder nicht einmal die Klassengrösse.
Doch da, wo ausserordentliche Zusatzleistungen
erbracht werden, muss ein Anreiz, eine anderweitige Entlastung
oder Honorierung möglich sein.
Jedes Unternehmen verfügt über personalpolitische
Führungsinstrumente. Solche brauchen
auch die Führungskräfte der Schule, Präsidien
der Schulpflegen und Schulleitungen.
Ich betrachte die Poolstunden als ein solches Instrument.
Das Poolstundenmodell ist unbestritten eine
taugliche Massnahme. Ausser dem fehlenden
Geld spricht nichts dagegen. Dieses Modell ermöglicht
mit einem minimalen finanziellen Einsatz eine optimale und
gezielte Honorierung derjenigen Lehrkräfte, deren Arbeitszeit
weit über das übliche Mass hinausgehen und die ausserordentlichen
Belastungen ausgesetzt sind. Sie sind für die Wahrung
der guten Schulqualität unerlässlich. Die Honorierung
erfolgt spezifisch, nicht nach Giesskannenprinzip.
Von den 20 Mio., die diese Massnahmen kosten,
geht nur ein Drittel zu Lasten des Kantons,
das sind 7 Mio. Die Gemeinden müssen einen Teil daran
selber bezahlen. Wenn eine gesetzliche Grundlage hierzu besteht,
können auch finanzschwache Gemeinden Poolstunden einsetzen.
Die finanzkräftigen Gemeinden sind auf die Vorgabe nicht
angewiesen. Für die Wahrung der Chancengleichheit ist
sie aber nötig. Poolstunden tragen erheblich zum guten
Schulklima und zur Schulqualität bei. Sie dienen der
Abfederung, sie verhindern Burnout und erhöhen die berufliche
Zufriedenheit der Lehrkräfte. Nutzniesser sind letztlich
die Kinder.
Es bleibt uns hier nichts anderes übrig als die Abschreibung.
Doch das Anliegen ist nicht abgeschrieben.
Lisette Müller-Jaag, EVP
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